Stadtentwicklung – Grundstücksverkehr mit Weitsicht
Forderungen zur kostenlose Abgabe privater Flächen für soziale Infrastruktur wie aktuell in Leipzig von der CG Gruppe gefordert, ist leider nur zu populistisch. Mit Nichten bin ich Freund der CG Gruppe, dafür hat CG in Leipzig zuerst in den 90zigern, dann erneut in den 2000dern zu Lasten der Stadtgesellschaft zu viel verbrannte Erde hinterlassen. In den 90zigern vertrieben – auch durch kluge Kommunalpolitik- , dann- schlau und ausgebufft – firm in der Finanzwirtschaft, die jenseits der Realwirtschaft und der Zivilgesellschaft agiert – war CG zunächst nur nach Leipzig erneut wiedergekehrt.
Immobilien sind eines der begehrtesten Finanzprodukte, damit faktisch mobile Produkte, mit deren Handel Geld verdient wird, nicht mit der Vermietung an sich – die ist nur Rechengrundlage für den Marktwert. Liegenlassen bringt zzt. die größte Rendite, Leerstand nicht nur einkalkuliert, sondern gewollt, um keinen Mieterstress zu haben. Legal wird Profit für wenige zu Lasten vieler betrieben.
So hat die aktuell erhobene politische Forderung nur zwei Wirkungen: CG kan sich entweder wieder mal als Wohltäter darstellen (denn das täte der „Gruppe“ nicht weh) oder bleibt einfach hart und lässt das Ganze – wohlwissend, dass man die Stadt ehedem vor allem durch enormen Flächenbesitz in der Hand hat – an sich abprallen. Denn Eigentümer der Flächen und somit unmittelbar Verantwortlicher im Sinne der grundgesetzlich formulierten sozialen Zweckbindung des Eigentums sind Investoren wie CG ja eben nicht. Denn es geht ja nicht um verantwortliches Handeln mit dem privaten eigenen Grund und Boden, sondern um die wundersame Vermehrung fremden und letztlich eigenen Geldes. Alles ist klug international mit eingesammeltem Geld in Besitzgesellschaften verschachtelt, sodass die Zugriffsmöglichkeiten marginalisiert sind; das neue Transparenzgesetz hilft dabei nicht.
Die Grundbücher geben in der globalen Finanzwelt keine öffentliche Auskunft mehr über die wahren Eigentümer und damit Verantwortlichen, gesellschafts- und steuerrechtlich ist die Finanzindustrie in der Lage, alles so zu verschachteln, dass am Ende keine Verpflichteten gefunden werden. Aber das ist nochmals ein anderes Themenfeld für die gesellschaftspolitischen Notwendigkeiten für den sozialen Frieden in einer liberalen Demokratie.
Was kann also in den Kommunen zur Beschaffung von öffentlicher Daseinsvorsorge wie sozialer und technischer Infrastruktur als primäres Gestaltungsinstrumentarium getan werden? Zunächst analysieren, dann verstehen, dann handeln.
Analysieren: Die Bahn hat(te) bundesweit zahlreiche Liegenschaften nicht nur um die großen Bahnhöfe herum – so auch „Stuttgart 21“ – wie Bayerischer Bahnhof, Freiladebahnhof u.v.a. in Leipzig. Klar war doch schon lange, nämlich seit Anfang der 90ziger, dass die Bedarfe zu bahnbetriebsnotwendigen Zwecken ausgeschöpft sind, also die Freistellung von der Betriebsnotwendigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge „Infrastruktur „ erfolgen wird. Als ausgestattet mit dem politischen Willen der Bahnprivatisierung der seinerzeitige Ex OB Leipzigs als Minister die Bahn privatisieren sollte, mussten spätestens da vor allem Grund und Boden zu Geld gemacht werden.
Verstehen: Die Kommune selbst muss im Rahmen der Selbstverwaltung nach Art 28 GG ihr einzigartiges grundgesetzlich territoriales Recht in politischem Willen zur Bodenbevorratung formulieren und entsprechende Satzungsbeschlüsse durch den Stadtrat fassen.
So war das im Einvernehmen früherer Verhandlungen mit den Vertretern der Bahn in den 90zigern erfolgt. Natürlich muss der Bund nicht an die Kommune veräußern, aber die politische Willensbildung zu fairen Verhandlungen muss und kann durch die gewählten Interessenvertreter in Bund, Land und Kommune erfolgen. Der OBM einer sächsischen Stadt hat dabei mit seinen Beigeordneten enorme Gestaltungsmöglichkeiten.
Wenn natürlich diejenigen, die jetzt nach kostenlosem volkseigenen Grund und Boden rufen, die Gespräche nicht fortsetzen, dazu den Großgrundbesitzer Bahn in der eigenen Kommune durch kurzgedachten Einsatz planungsrechtlicher Instrumentarien verprellen, müssen sie sich nicht wundern, das der an Dritte veräußert. Warum die jeweiligen gesetzlichen Vorkaufsrechte auch für Teilflächen nicht gezogen worden sind, kann außer mit „Geldmangel“ auch niemand beantworten. Verhandlungen über solch große Flächen gehen doch nicht an den klugen Leuten der Exekutive vorbei! Nun ist diese Chance vertan. Heilen geht nicht, aber wie wäre es statt zu schreien und zu wehklagen, den heutigen Investoren die rechtspolitische Stirn zu bieten!
Handeln:
(öffentliches) Geld organisieren! Die Kommunen sollten vertanen Chancen nicht nachtrauern, sondern öffentliches oder zumindest der öffentlichen Kontrolle unterzogenes Geld besorgen um Vorkaufsrechte – seien es das ehedem gesetzlich gegeben nach § 24 BauGB oder später das satzungsgemäß zu beschaffende nach § 25 BauGB- auslösen zu können. Dazu können auch klug formulierte Projekte für die Akquisition von Europa – oder Bundesmitteln dienen. Als Beispiel mag die Olympiabewerbung Leipzig2012 dienen. Fast 600 Mio. EUR sind so nach Leipzig geflossen. Aktuell geblieben ist als kommunal prominentes Projekt die Umsetzung des Lindenauer Hafens als seinerzeitig geplantes olympisches Dorf, wo die Grundstücke ebenda gesichert werden konnten. Alleine städtebauliche Verträge zu fordern, ist deshalb Unfug, da diese nur das vollziehen können, was nicht planungsrechtlich ehedem möglich ist. Zudem hat man sich ebenda von diesen Großinvestoren, die mit Geld „um sich werfen, was hintern zur Tür wieder reinkommt“ (Zitat Gröner ZEIT Magazin) durch großzügigstes Einbeziehen in die stadtgesellschaftlichen Abläufe und ebenda eine inkonsequente nicht gesteuerte Bodenpolitik abhängig gemacht. Damit fällt ein faires Verhandeln aus, da das Drohpotential gerade mit Geld und Boden und dadurch größter Macht einseitig verteilt ist.
Früh strategische Ziele formulieren und Satzungen vorbereiten: Kluge Liegenschaftspolitik hat immer die großen Grundbesitzer wie die Deutsche Bahn – die natürlich auch die Flächen des Freiladebahnhofs – über ihre Tochtergesellschaften – auf den Markt gebracht hat – an den Tisch geholt um auch in interessengerechten Verhandlungen Tauschgeschäfte zu organisieren, was am Ende auch nur zwei separate Kaufverträge sind, denn die Kommune ist gehalten, nach der Gemeindeordnung zum Verkehrswert zu erwerben oder mindestens in der ermittelten Höhe zu verkaufen. Bei Verhandlungen können planungsrechtliche Szenarien parallel gedacht werden oder diese einseitig als Drohpotential zu nutzen. Letztlich können und müssen beide Grundstückseigentümer gewinnen können.
Kluge rechtliche Bodenpolitik im Konzept der Stadtentwicklung formulieren: In bestehenden rechtlichen Rahmen müssen mehr und andere Erwerbsmodelle entwickelt werden wie die der Konzeptvergabe für die Veräußerung städtischer Grundstücke. So werden die Verkehrswerte in den Kommunen die preistreibende Steigerung mit angeheizt haben, zumindest auf andere Füße gestellt. Städtische Grundstücke sollten gar nicht veräußert, sondern ausschließlich Erbbaurechte vergeben werden. Städtische Tochtergesellschaften sollten klug genutzt werden, dazu sind sie da, nicht zur Umgehung des Startrates. Die Konzentration der Verwaltung, Bewirtschaftung und der strategischen Handhabe aller Grundstücke im kommunalem Eigentum muss gebündelt, bestens in direkter Zuständigkeit des OBM gehandhabt werden, um auch die Machtspiele zwischen den verwaltenden Ämtern für „ihre“ Flächen zu beenden und einen strategischen gemeinsamen politischen Willen zu entwickeln.