Kurzbetrachtung
Ja. Wir schaffen das! Ein zwischenzeitlich politisch geprägter Satz, der eigentlich ausschließlich eine positive Aufforderung symbolisiert. Denn das wir etwas schaffen wollen und können betrachtet zunächst das „OB“: ja, wir wachsen und erst in der Ausführung des Tuns das „WIE“: wie sehen das entwicklungspolitische Konzept und die tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür aus.Veröffentlichungen Verwaltung Stadtentwicklung Städtebau Wohnen Kommunal Konzept
In den (mittel)deutschen Cities ist vor wenigen Jahren ein so nicht vorhersehbarer Paradigmenwechsel eingetreten. „ Shrinking Cities“, die besondere völlig neue stadtentwicklungspolitische Konzepte mit Abrissstrategien bedurften, sind durch Zuzug und sonstiges Bevölkerungswachstum zu growing cities geworden. Menschen kehren in die urbanen Orte zurück, Mitteldeutschland ist lebenswert und bietet Arbeit und Einkommen. Neue Mitbürger aus verschiedenen Staaten sind zu uns gekommen. Große Herausforderungen, denen die Zivilgesellschaft gegenüber steht. Die Zivilgesellschaft besteht dabei zuallererst im Souverän, uns selber. Wir haben in der repräsentativen Demokratie unseres Rechtsstaates unsere Vertreter in Stadt-Landes- und Bundesparlamente entsandt. Hier entstehen die Gesetzes, respektive im Kommunalparlament die Satzungsvorlagen, die die Verwaltung ausführt, bestenfalls mit ihren Fachleuten vorher strategisch kommunalpolitisch entwickelt hat. Das ist der gewollte demokratische Weg der fachlich/ politischen Auseinandersetzung.
Demokratische Prozesse, Mehrheiten für Auffassungen und dann deren Durchsetzung benötigen vor allem Kompetenz und ZEIT und das ist unser Hauptproblem in der sich immer schneller globalisierenden Welt. Kaum Luft zu differenzieren, sich auseinander zu setzen. Das gilt in Bezug auf nicht vorhersehbare Strukturveränderungen wie die Asyldebatte, nicht in Bezug auf den demografischen Wandel. Hier hat Ostdeutschland, Mitteldeutschland ( noch) einen riesigen Vorteil; die Menschen sind aus der Geschichte ihrer Sozialisierung fähig, rasch und kreativ umzudenken. Die Verwaltungen, die zu Beginn der 90iger nicht nur mit Leihbeamten, sondern auch mit etlichen sogenannten Quereinsteigern besetzt waren, haben das in ganz erstaunlicher Weise gezeigt. Dem „normale“ Verwaltungshandeln verbeamteter Laufbahnfachleute aus dem einfachen und gehobenen Dienst stand pragmatisches, in Ostdeutschland vielfach technisches Wissen exzellent ausgebildeter Ingenieure, Statiker und anderer Experten zur Seite. Der Mix hat vieles Fachübergreifende im Entwerfen der neuen Verwaltungen möglich gemacht. Was für eine Vorstellung in der Altbundesrepublik, einen Verwaltungsangestellten vom Ingenieursfach beim Erlass von Verwaltungsakten wie einer Baugenehmigung gegenüber zu haben. Die Aufbruchstimmung hat zur Konzentration auf die Sache selbst beigetragen, in der auch kaum Zeit war, rasch eine rechtsstaatliche Exekutive aufzubauen. 25 Jahre haben Neu- und Altbundesbürger dies gemeinsam getan, geistige und tatsächliche Infrastruktur geschaffen. Hier hat Verwaltung, die Exekutive -vollziehende – Gewalt in Kommunen und Ländern gut funktioniert. Zuallererst die Kommune, die auf Grund des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts des Art 28 GG alleine für ihr Territorium zuständig ist. Das hoheitliche Handeln in Planung und Baurecht ist zuvorderst im Rahmen des raumordnenden und landesübergreifenden Rechts alleine kommunale Aufgabe und Verantwortung.
Das „OB“ ist längst politisch entschieden, was Zuwanderung/ Asyl angeht. Hier sind wir ganz am Anfang, es ging die letzten 12 Monate darum, Menschen aufzunehmen und schlicht unterzubringen. Ein Konzept dafür musste aus der Not Tag für Tag einfach gemacht werden, so erklärt es sich, dass Menschen in Turnhallen und nicht in leerstehenden Gebäuden, die bau- ordnungs- oder eigentumsrechtlich nicht so schnell zu sichern waren, untergebracht worden sind. Die weitere Integration benötigt Konzepte und Zeit und jeden von uns.
Das „OB“, was Geburtenraten und Attraktivität der seit 25 Jahren aufgebauten und überwiegend schön gemachten Städte und Orte Mitteldeutschlands angeht, ist ebenso längst entschieden. Hier stellt sich die Frage, ob die Verwaltung und die Politik konzeptionell ihre Arbeit gemacht haben, heißt nicht nur „ob“, sondern auch „wie“ sie gearbeitet haben. Der Raum einer Stadt ist hoheitlich und planungsrechtlichen vorsortiert, zunächst in der Raumordnung und Landesplanung, dann in Flächennutzungsplänen oder bereits in Bebauungsplänen. Der in qm gemessene Grund und Boden ist privatrechtlich aufgeteilt, das Eigentum des Volkes, aller gemeinsam mit zugeordneten Rechtsträgern versehenden Kollektivbesitzes, hat ausgedient. Auch die Kommune kann und sollte zur Bodenbevorratung an infrastrukturell wichtigen Lagen Eigentümer sein, dann handelt sie neben der hoheitlichen Aufgabe fiskalisch, kann so besser Wirtschaftsförderung, Planungssteuerung betreiben, da Grund und Boden und Planungshoheit faktisch zusammenfallen. Wer angesiedelt wird, wer wie baut, entscheidet zum einen der Markt, zum anderen der Bodenwert, an den die Kommune bei Veräußerungen oder Einkäufen gebunden ist. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind wie wir alle an Recht und Gesetz gebunden, halten sie sich nicht daran, gerät die Grundlage des Rechtsstaates in Gefahr.
Das Verwaltungshandeln bedeutet eben längere Abstimmungswege intern mit Vorlagen und Fachausbildungen, dann nach Absegnen durch die Dienstberatung der Oberbürgermeister und Bürgermeister der Ober- Mittel- und Unterzentren mit allen den Verwaltungschefs Beigeordneten Bürgermeistern die Zustimmung der Stadträte in Ausschüssen oder im Stadtrat, der ebenda Ehrenamt, 1 Mal im Monat tagt. Es wird gerade angesichts der besonderen Herausforderungen heute mehr denn je zuvor unumgänglich sein, Projektgruppen der besten Verwaltungsangestellten und der besten, nicht preiswertesten „ billigsten“ Externen unter straffer verwaltungspolitischer Führung zu bilden. Die Kommunen, die diese Notwendigkeit nicht ersehen, werden es nicht schaffen.