Novelle des BauGB
Der Gesetzentwurf verrät im Namen selbst das neue bürokratische Ungetüm indem sich Verbote wie das der Umwandlung finden. Wieder macht sich die Politik nicht ehrlich -wieder spricht keiner aus, was längst da ist.
Mobilisierung von Bauland – Boden ist endlich und nicht mobil – die Immobilienwirtschaft ist privat in wenigen Händen von mobilen Händlern; Immobilieneigentum in privaten Händen gehört zum gesunden Wohnungsmarkt, aber nicht reduziert bei einigen wenigen. Das lässt sich kaum rückgängig machen, wenn man nicht das System als Ganzes mit dem sozialistischen Ansatz der Überführung in Staatseigentum wählen möchte. So ist schon der Ansatz im Entwurf falsch gewählt, auch wenn man versucht, Kommunen und Landkreisen Planungsinstrumentarien en detail an die Hand zu geben. In der Kommune kann nur der Schlüssel liegen, sie plant und genehmigt in eigener territorialer Zuständigkeit. Aber mit Wort Androhungen wie dem Umwandlungsverbot wird ja gerade der Neubau und die Schaffung von Räumen verhindert. Warum nicht Bestand im Umbau in nachhaltige, ökologische und endlich wieder verpflichtend mit Kunst am Bau geförderte Wohnformen zur Umnutzung unbürokratisch freimachen?
Eine gute Übersicht zur aktuellen Lage bietet Haus und Grund: