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Januar 4, 2022 by sdesign

Eben NICHT: Digitalisierung

Legal tech ist ein Bereich der Informationstechnik, der sich mit der Automatisierung von juristischen Tätigkeiten befasst. Das Ziel dabei ist, die Effizienz des rechtlichen Arbeitens zu erhöhen. Es geht also nicht um das Digitalisieren von Dokumenten und neue Kommunikations – und Ablagesysteme oder Intranet-Lösungen sowie deren IT Sicherheit, sondern um das intelligente und sich weiter entwickelnde juristische Handwerkszeug in den Fällen, in denen es standardisierbar ist.

Hierzu ein launiges Gespräch zwischen „Alt“ und „Jung“ mit Hagen und Alessia Junge Sichtweisen für gewachsene Unternehmen. – beylos – viel Spaß beim Hören!

https://anchor.fm/beylos/episodes/beylos-x-UV-Sachsen-03—Die-Oma-des-Legal-Techs—Interview-mit-Anette-Ehlers-e172m66

Da der Jurist lernt, dass jeder Fall individuell und er selbst als Teil des Systems der Rechtspflege unersetzbar ist, tut legal tech sich schwer, ist langsam aber sicher auf dem Vormarsch. Denn es werden nicht die methodischen Fähigkeiten des Anwaltes, Richters, Verwaltungs- oder Unternehmensjuristen ersetzt, sondern die Standards automatisiert um dem Juristen Kapazität für sein eigentliches Metier, die Unterlegung des Sachverhaltes rechtlich einzuordnen, zu schaffen. Feine Sache das!

Filed Under: Uncategorized Tagged With: legal tech, Standardisierung Verwaltungsabläufe Muster

April 21, 2021 by aehlers

Großes Frohlocken am Freiladebahnhof in Leipzig – hat doch der derzeitige Eigentümer „nur“ 50 % der Finanzierungsgesellschaft an eine „Großen“ verkauft. Da muss betont werden, dass nicht Grundstücksteile verkauft worden sind, auch keine Anteile an der Entwicklungs – oder auch schlicht Objektgesellschaft, der 4.16. Diese wird von einer Beteiligungsgesellschaft, der Virtus26 gehalten, die ebenda Subjekt der Begierde des Finanzinvestor ist und da haben 50 % der Anteile den Eigentümer gewechselt. Ziel: Börsengang für noch mehr Geld, nichts Neues. Schlicht ein Share Deal: derjenige, der die Gesellschaftsanteile hält, hat auch den Grund und Boden – letztlich.

Problem ist nur, dass diese gesellschaftsrechtlichen Share Deals für die Belegenheitskommune kaum steuerrelevant mit Planungsgewinnabschöpfung einhergehen. Der Grund und Boden wird maximal ausgeschöpft, Grunderwerbs- Kapitalertrag- Gewerbe- oder sonstige Steuereinnahmen fehlen der Kommune; der Steuerzahler hat die Planung durch die Arbeit der Exekutive bezahlt und verliert bezahlbaren Grund und Boden.

Da hilft kein Mietendeckel oder eine Mietpreisbremse oder die Milieuschutzsatzung, sondern schlicht entsprechende Vereinbarungen in öffentliche-rechtlichen Verträgen und vor allem der rechtzeitige Einsatz der bauplanungsrechtlichen Instrumentarien im Vorfeld. Leider sind die meisten Latifundien in guten Zeiten zum Füllen der Staatskassen bereits veräußert worden; sonst könnte die Kommune das Erbbaurecht gemeinsam mit den örtlichen Banken zu einem Finanzierungsgut gemacht, den Bodengewinn abgeschöpft haben und letztlich nach 2-3 Generationen den Rückfall in kommunales Eigentum verzeichnen. Dumm gelaufen.

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Share Deal, Verkauf

März 18, 2021 by sdesign

Nachgefragt AEHerunterladen

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Stadtentwicklung, Strategie

März 11, 2021 by sdesign

bestens durch unseren Unternehmerverband Sachsen vorbereitet und nachgefragt

Aktuelle Corona Informationen für Unternehmen | – UV Sachsen (uv-informiert.org)

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Sachsen, Unternehmerverband

März 11, 2021 by aehlers

Novelle des BauGB

Der Gesetzentwurf verrät im Namen selbst das neue bürokratische Ungetüm indem sich Verbote wie das der Umwandlung finden. Wieder macht sich die Politik nicht ehrlich -wieder spricht keiner aus, was längst da ist.

Mobilisierung von Bauland – Boden ist endlich und nicht mobil – die Immobilienwirtschaft ist privat in wenigen Händen von mobilen Händlern; Immobilieneigentum in privaten Händen gehört zum gesunden Wohnungsmarkt, aber nicht reduziert bei einigen wenigen. Das lässt sich kaum rückgängig machen, wenn man nicht das System als Ganzes mit dem sozialistischen Ansatz der Überführung in Staatseigentum wählen möchte. So ist schon der Ansatz im Entwurf falsch gewählt, auch wenn man versucht, Kommunen und Landkreisen Planungsinstrumentarien en detail an die Hand zu geben. In der Kommune kann nur der Schlüssel liegen, sie plant und genehmigt in eigener territorialer Zuständigkeit. Aber mit Wort Androhungen wie dem Umwandlungsverbot wird ja gerade der Neubau und die Schaffung von Räumen verhindert. Warum nicht Bestand im Umbau in nachhaltige, ökologische und endlich wieder verpflichtend mit Kunst am Bau geförderte Wohnformen zur Umnutzung unbürokratisch freimachen?

Eine gute Übersicht zur aktuellen Lage bietet Haus und Grund:

Baulandmobilisierungsgesetz | Haus & Grund (hausundgrund.de)

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Bauland, Nachhaltigkeit, Neubau, Umbau

März 1, 2021 by aehlers

Räume

Home, sweet Home

Die Wohnungen sind (über)voll und die Büros vielerorts (fast)leer. Das war einmal anders – es ändert sich – neue Bedarfe, neue Formen zum Leben, Wohnen und Arbeiten entwickeln sich. Stadt und Land; Berufe, Ansprüche, Möglichkeiten – alles im Wandel; mal wieder.

Pandemisch bedingt gibt es Studien über Studien; die Immobilienwirtschaft legt sich in Teilen fest, dass es keine wesentlichen Veränderungen geben wird. Glaube, Hoffnung oder statistisches Wissen? Laut der aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wollen nur wenige Unternehmen ihre Büroflächen reduzieren, im Durchschnitt nur 6,4%. Aber 17% (mit weniger als 50 Beschäftigten), 24% (mit weniger als 250 Beschäftigten) und sogar 41% der Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten wollen umbauen. Bis zu 235.000 Wohnungen könnten bis 2025 aus Innenstadtbüros entstehen, so das Kieler Bauberatungsinstitut Arge. Umbau heißt Ressourcen schonen, einsparen, keine weitere Flächenversiegelung; dafür Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Wärmedämmung. Eine Chance wird ein solider und bezahlbarer Wohnungsmarkt aber nur dann haben, wenn die Baukosten von den exorbitanten Höhen auch durch baurechtlich hochgeschraubte Vorgaben wieder gesenkt werden können und wenn die politischen Entscheidungsträger die notwendigen Umnutzungsgenehmigungen rasch und unbürokratisch erteilen.

Auch wissen wir, dass der Teil der Immobilienwirtschaft, der das Geschäftsmodell ausschließlich in der Maximierung oder auch Erfindung von Gewinnen in kürzester Zeit sieht, mitziehen muss; sind doch gerade die Innenstadtlagen lukrativ zu drehen. Zunächst trifft der teure Bau auch diejenigen, die noch völlig überteuert Ende 2020 eingekauft haben, denn aktuell ist kein oder mindestens weniger Geld zum Bauen da. Aber die teure Ertragswert – hochgerechnete Lage bleibt -mindestens zunächst. Eine Aufgabe für die Stadtgesellschaft Vorort, ein anderes großes Thema.

Und die Büros selber? Großraum mit Abständen zwischen den Schreibtischen und abgetrennte Arbeitsbereiche sollen entstehen. Treffpunkte und Lounges für digitale Räume, für die Kombination zwischen Präsenz und digitalem Austausch gilt es einzurichten. Es wird in der Gestaltung von Räumen vor allem darum gehen, auch den Mitarbeitern Zugehörigkeit zu vermitteln, die gerade nicht vor Ort sind, da sich allem Anschein nach Tage im Büro mit Tagen im Homeoffice abwechseln werden. Flexibilität ist das Gebot der Stunde, denn auf den einzelnen Mitarbeiter individuell wird ebenso wie auf die konkrete Möglichkeit situativ zu reagieren sein. Räume müssen infrastrukturell professionell und als digital begehbare Räume wie präsenzgeeignete Austauschplattformen ausgestattet werden. Auf der einen Seite bringt das informelle Gespräche und der persönliche Austausch Kreativität und damit neue Ideen und schafft sozial notwendige und vor allem tragfähige Beziehungen. Andererseits benötigen z.B. technische Projektsitzungen mit Fachleuten keine Präsenz und können straff abgearbeitet werden.

Umgekehrt entstehen wieder angepasste Wohnformen mit mehr Raum zum Arbeiten; die offene Küche wird ergänzt oder ersetzt durch das klassische Arbeitszimmer; das Mobiliar ändert sich in Modulbaumöglichkeiten, der portable Rundscheinwerfer ergänzt die digitale Netflix Wand.

Alles in allem eine Chance zur sanften Umgestaltung! Dafür muss digital und klimaschonend weitsichtig, heißt langfristig investiert werden, wobei wir wieder beim Geschäftsmodell des mobilen Finanzproduktes Immobilie wären. Schmunzelnd bin ich schon gespannt, was die Projektentwickler den neuen Kindern für Namen geben werden…..

Filed Under: Uncategorized Tagged With: bezahlbarer Wohnraum, Homeoffice, Immobilienwirtschaft, Wohnungsmarkt

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