Großes Frohlocken am Freiladebahnhof in Leipzig – hat doch der derzeitige Eigentümer „nur“ 50 % der Finanzierungsgesellschaft an eine „Großen“ verkauft. Da muss betont werden, dass nicht Grundstücksteile verkauft worden sind, auch keine Anteile an der Entwicklungs – oder auch schlicht Objektgesellschaft, der 4.16. Diese wird von einer Beteiligungsgesellschaft, der Virtus26 gehalten, die ebenda Subjekt der Begierde des Finanzinvestor ist und da haben 50 % der Anteile den Eigentümer gewechselt. Ziel: Börsengang für noch mehr Geld, nichts Neues. Schlicht ein Share Deal: derjenige, der die Gesellschaftsanteile hält, hat auch den Grund und Boden – letztlich.
Problem ist nur, dass diese gesellschaftsrechtlichen Share Deals für die Belegenheitskommune kaum steuerrelevant mit Planungsgewinnabschöpfung einhergehen. Der Grund und Boden wird maximal ausgeschöpft, Grunderwerbs- Kapitalertrag- Gewerbe- oder sonstige Steuereinnahmen fehlen der Kommune; der Steuerzahler hat die Planung durch die Arbeit der Exekutive bezahlt und verliert bezahlbaren Grund und Boden.
Da hilft kein Mietendeckel oder eine Mietpreisbremse oder die Milieuschutzsatzung, sondern schlicht entsprechende Vereinbarungen in öffentliche-rechtlichen Verträgen und vor allem der rechtzeitige Einsatz der bauplanungsrechtlichen Instrumentarien im Vorfeld. Leider sind die meisten Latifundien in guten Zeiten zum Füllen der Staatskassen bereits veräußert worden; sonst könnte die Kommune das Erbbaurecht gemeinsam mit den örtlichen Banken zu einem Finanzierungsgut gemacht, den Bodengewinn abgeschöpft haben und letztlich nach 2-3 Generationen den Rückfall in kommunales Eigentum verzeichnen. Dumm gelaufen.