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Governance and Leadership

April 24, 2026 by aehlers Leave a Comment

Die Energiewende in Deutschland ist kein isoliertes Umweltprojekt, sondern ein zentrales Infrastruktur- und Souveränitätsvorhaben. Sie verbindet Fragen der Versorgungssicherheit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der digitalen Transformation. Die geopolitischen Risiken globaler Energieabhängigkeiten – etwa sichtbar an strategischen Engstellen wie der Straße von Hormus – unterstreichen die Notwendigkeit, jetzt endlich die Energieversorgung resilient, regional abgesichert und technologisch anschlussfähig zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Energiewende eine neue Dimension: Sie ist nicht nur klimapolitisch geboten, sondern industrie- und sicherheitspolitisch zwingend.

1. Rechtlicher Rahmen: Stabilität und Verbindlichkeit

Die rechtliche Architektur der Energiewende ist weiterhin klar und verbindlich. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert Ausbauziele für erneuerbare Energien, während das Klimaschutzgesetz (KSG) sektorale Emissionsziele und den Pfad zur Klimaneutralität vorgibt. Ergänzend stellt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung sicher. Auch auf europäischer Ebene bestehen mit der EU Renewable Energy Directive klare Vorgaben zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Ein grundlegender politischer oder rechtlicher Bruch mit diesen Zielsetzungen ist derzeit entgegen ideologischer Hysterie nicht erkennbar. Die Diskussion über ein vermeintliches Abweichen vom Energiewendepfad ist daher vor allem politisch geprägt und weniger durch tatsächliche Änderungen im Normgefüge begründet.

2. Umsetzung als Engpass: Recht vorhanden, Tempo fehlt

Die eigentliche Herausforderung liegt im Vollzug. Planungs- und Genehmigungsverfahren sind weiterhin komplex und langwierig. Der Ausbau der Netzinfrastruktur hält nicht Schritt mit der Dynamik erneuerbarer Erzeugungskapazitäten. Konflikte zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern – insbesondere zwischen Eigentumsschutz, Umweltbelangen und Planungshoheit – führen zu Verzögerungen.

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Notwendigkeit sorgfältiger Abwägungsprozesse, eröffnet aber zugleich Spielräume für Beschleunigung. Daraus ergibt sich zunehmend die Frage, ob eine ineffiziente Verfahrensgestaltung nicht selbst zu einem rechtlichen Problem wird, wenn sie die Erreichung gesetzlich definierter Ziele gefährdet.

3. Politische Kontroverse und tatsächliche Entwicklung

Die öffentliche Debatte über eine vermeintliche Abkehr von der Energiewende ist wesentlich durch politische Zuspitzung geprägt. Einzelne Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung, etwa im Bereich konventioneller Reservekapazitäten oder bei der Diskussion über Energiepreise für die Industrie, werden teilweise als Indizien für einen Kurswechsel interpretiert.

Bei näherer Betrachtung handelt es sich jedoch um instrumentelle Anpassungen innerhalb eines fortgeltenden Zielsystems. Die Energiepolitik bewegt sich damit in einem Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz. Diese Trias ist rechtlich angelegt und politisch zu moderieren. Eine grundlegende Abkehr vom Transformationsziel ist darin nicht zu erkennen.

4. Energie und KI: Infrastruktur der nächsten Generation

Die Bedeutung der Energiewende wird durch die digitale Transformation zusätzlich verstärkt. Der Betrieb von Rechenzentren, Cloud-Infrastrukturen und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz ist energieintensiv und erfordert eine stabile, skalierbare Versorgung.

AI – made in Germany: Die Schwarz Gruppe zeigt mit ihrer Digitalsparte Schwarz Digits exemplarisch, wie sich Energie- und Digitalinfrastruktur verschränken. Der Aufbau eigener Cloud- und KI-Systeme verfolgt das Ziel, europäische Alternativen zu globalen Plattformanbietern zu schaffen und gleichzeitig Anforderungen an Datenschutz und Datensouveränität zu erfüllen.

Diese Entwicklung macht deutlich: Energiepolitik ist zugleich Digitalpolitik. Ohne ausreichende Energieversorgung lassen sich weder industrielle Prozesse noch datengetriebene Geschäftsmodelle zukunftsfähig gestalten.

5. Ostdeutschland als strategischer Raum

Ostdeutschland verfügt über besondere strukturelle Voraussetzungen für die Energiewende:

große verfügbare Flächen für erneuerbare Energien
etablierte industrielle Strukturen
Potenziale für die Wasserstoffwirtschaft
vorhandene und ausbaufähige Netzinfrastruktur

Diese Faktoren ermöglichen eine integrierte Entwicklung von Energieerzeugung, industrieller Wertschöpfung und digitaler Infrastruktur. Ostdeutschland kann damit nicht nur Teil der Energiewende sein, sondern zu einem ihrer zentralen Träger werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche wirtschaftspolitische Strategie beschrieben, gewollt und zielgerichtet als Projektaufgabe verfolgt und umgesetzt wird. Bestehende rechtliche Instrumente müssen dafür konsequent genutzt und Verfahren tatsächlich beschleunigt werden. Andernfalls droht ein Verlust von Investitionen und Standortvorteilen.

6. Rolle von Mittelstand und Unternehmertum

Der Mittelstand nimmt eine Schlüsselrolle ein. Unternehmen entwickeln Projekte, investieren in Infrastruktur und treiben Innovationen voran. Sie sind bereit, Risiken zu übernehmen und Wertschöpfung zu generieren. Voraussetzung hierfür sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und effiziente Verfahren. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn staatliche Steuerung und unternehmerisches Handeln ineinandergreifen.

7. Summarischer Zwischenstand

Die Energiewende in Deutschland ist rechtlich verankert und politisch fortgesetzt. Ein grundlegender Kurswechsel ist nicht festzustellen. Die zentrale Herausforderung liegt in der Umsetzung und Beschleunigung der bestehenden Prozesse.

Gleichzeitig erweitert sich die Bedeutung der Energiewende durch die Anforderungen der digitalen Transformation. Energieversorgung und KI-Infrastruktur untrennbar miteinander verbunden sind.

Ostdeutschland verfügt über die strukturellen Voraussetzungen, um in diesem Transformationsprozess eine zentrale Rolle einzunehmen und bietet die Chance, diese Potenziale zu bündeln und konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.

Die Energiewende ist damit nicht nur ein Projekt der Transformation, sondern ein Projekt der Entscheidung. Entscheidend ist, ob es gelingt, die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent zu nutzen und in konkrete Umsetzung zu überführen.

Filed Under: AI, Governance and Leadership, Haltung, Klimawandel, Lebensqualität, Transformation, Wissensgesellschaft Tagged With: Innovation, Strategie

April 20, 2026 by aehlers Leave a Comment

Stadtentwicklung und Klima aus ökonomischer Sicht
am Beispiel der dringend erforderlichen blau-grünen Freiräume in unseren Städten

 


 
Die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtentwicklung ist fachlich unbestritten.

Grün-blaue Infrastrukturen – von der dezentralen Regenwasserrückhaltung über urbane Grünräume bis hin zu integrierten Schwammstadt-Konzepten – sind längst als zentrale Bausteine anerkannt. Sie dienen nicht nur der Klimaanpassung, sondern erfüllen zugleich Funktionen der Daseinsvorsorge, der Gefahrenabwehr und der städtebaulichen Qualitätssicherung. ¹ Gleichwohl zeigt sich in der Umsetzung ein strukturelles Defizit: Nicht das Erkenntnisniveau ist das Problem, sondern die Übersetzung in genehmigungsfähige, realisierbare Projekte.
 
Aus juristisch-unternehmerischer Perspektive tritt dabei ein Spannungsverhältnis zutage, das in der planerischen Diskussion häufig unterbelichtet bleibt. Während die Zielsetzungen politisch und fachlich immer ambitionierter formuliert werden, bleibt das Instrumentarium ihrer Umsetzung vielfach in sektoral fragmentierten Genehmigungslogiken verhaftet. Das Bauplanungsrecht eröffnet zwar mit § 1 Abs. 5 BauGB ausdrücklich die Verpflichtung zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung klimatischer Belange, ² und konkretisiert dies in § 1a BauGB durch Vorgaben zum Umgang mit Boden, Natur und Landschaft, ³ doch diese Zielnormen entfalten ihre Wirkung erst im Vollzug – und genau hier liegt die systemische Schwäche.
 
In der Genehmigungspraxis treffen Vorhaben der grün-blauen Infrastruktur regelmäßig auf eine Vielzahl paralleler Prüfregime: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen, artenschutzrechtliche Prüfungen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen. ⁴ Diese Verfahren sind rechtlich jeweils eigenständig strukturiert und folgen einer Logik der Einzelfallprüfung und Risikovermeidung. Eine integrierte Betrachtung, die dem systemischen Charakter grün-blauer Infrastruktur gerecht würde, ist hingegen nicht strukturell angelegt.
 
Für projektverantwortliche Unternehmen entsteht daraus ein zentrales Risiko: Zeit. Genehmigungsdauer ist nicht nur ein organisatorischer Faktor, sondern wirkt unmittelbar auf Finanzierungsbedingungen, Projektkalkulationen und Investitionsentscheidungen. ⁵ Verzögerungen führen zu steigenden Kapitalkosten, verändern rechtliche Rahmenbedingungen während des laufenden Verfahrens und können im Extremfall die Realisierbarkeit eines Projekts insgesamt infrage stellen. Gerade bei grün-blauen Maßnahmen, die häufig integraler Bestandteil größerer Vorhaben sind, potenziert sich dieses Risiko.
 
 Der Gesetzgeber hat die Problematik der Verfahrensdauer grundsätzlich erkannt und mit Instrumenten wie den beschleunigten Verfahren nach § 13, § 13a und § 13b BauGB reagiert. ⁶
Auch auf europäischer Ebene wird mit Initiativen wie der geplanten Nature Restoration Regulation ein verstärkter Umsetzungsdruck erzeugt.⁷ Gleichwohl bleibt die Wirkung dieser Instrumente begrenzt, solange sie nicht in kohärente Projekt- und Entscheidungsstrukturen übersetzt werden. Beschleunigungsvorschriften entfalten nur dann Wirkung, wenn sie im Verwaltungsvollzug tatsächlich als Steuerungsinstrumente genutzt werden – und nicht durch zusätzliche Prüfschleifen kompensiert werden.


Vor diesem Hintergrund wird ein grundlegender systemischer Widerspruch sichtbar: Die politische Zielsetzung verlangt Integration, Tempo und Umsetzung, während die bestehende Genehmigungsarchitektur auf Differenzierung, Absicherung und Zuständigkeitsabgrenzung ausgerichtet ist. Dieses Spannungsfeld ist kein individuelles Vollzugsdefizit, sondern Ausdruck einer strukturellen Inkongruenz zwischen Zielsystem und Verfahrenssystem.


Aus unternehmerischer Sicht lassen sich daraus drei zentrale Handlungsfelder ableiten.

Erstens bedarf es einer echten Verfahrensintegration. Nicht nur die grün-blaue Infrastruktur erfordert eine frühzeitige Bündelung aller fachrechtlichen Belange, eine klare Federführung innerhalb der Verwaltung und verbindliche Zeitachsen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind vorhanden, etwa in Form koordinierender Verfahrensansätze und der Möglichkeit städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB, ⁸ die jedoch in der Praxis nicht konsequent als Steuerungsinstrument genutzt werden.
Zweitens ist eine Neubewertung des Verhältnisses von Vollständigkeit und Entscheidungsfähigkeit erforderlich. Das derzeitige System zielt auf maximale rechtliche Absicherung in jeder einzelnen Verfahrensstufe. Demgegenüber sollte stärker auf entscheidungsfähige Zwischenschritte und rechtssichere Vereinfachungen gesetzt werden. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betont wiederholt, dass planerische Entscheidungen auf einer gerechten Abwägung beruhen müssen, nicht jedoch auf einer vollständigen Eliminierung aller Risiken. ⁹ Diese Differenzierung eröffnet Spielräume, die in der Praxis bislang zu wenig genutzt werden.
Drittens schließlich ist ein Perspektivwechsel in der Organisationslogik erforderlich: weg von der aktenorientierten Bearbeitung, hin zu projektorientierten Strukturen. Komplexe Vorhaben benötigen klare Verantwortlichkeiten, definierte Schnittstellen und eine aktive Steuerung. Verwaltungshandeln muss sich – jedenfalls in zentralen Transformationsfeldern – stärker an Projektlogiken orientieren, ohne dabei die rechtstaatlichen Anforderungen zu relativieren.
Unternehmen nehmen in diesem Kontext eine Schlüsselrolle ein. Sie sind nicht lediglich Adressaten von Genehmigungen, sondern Träger von Investitionen, Umsetzungskompetenz und Risiko. Ohne ihre aktive Einbindung wird die Transformation hin zu klimaresilienten Städten nicht gelingen. Voraussetzung hierfür sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, insbesondere kalkulierbare Verfahrensdauern und rechtliche Klarheit.
 
Zwischenresümee:
Die rechtlichen Grundlagen für eine beschleunigte Umsetzung der hier beispielhaft beleuchteten grün-blauer Infrastruktur sind wie für alle Felder des Exekutivhandelns vorhanden. Das eigentliche Defizit liegt in ihrer Anwendung und in der fehlenden Integration der Verfahren. Klimaresilienz ist damit keine primär planerische, sondern eine institutionelle und verfahrensbezogene Herausforderung.


Politisch ausgedrückt muss der Staat, wenn klimaresiliente Städte politisch gewollt sind, seine eigene Umsetzungsfähigkeit überprüfen. Es genügt nicht, ambitionierte Ziele zu formulieren und zugleich Verfahren zu betreiben, die deren Realisierung strukturell verzögern. Die Frage ist nicht, ob wir mehr Regulierung benötigen – sondern ob wir die bestehende Regulierung handlungsfähig organisieren.

Fazit: Ein Verhandlungsverwaltungsverhalten, das ohne Änderung der Sach- und Rechtslage wiederholt von zuvor tragfähig abgewogenen Ergebnissen abrückt und keine konsistenten Entscheidungsmaßstäbe erkennen lässt, indiziert einen Ermessensfehlgebrauch bzw. eine Ermessensunterschreitung und ist als Verstoß gegen das Gebot sachgerechter, widerspruchsfreier Ermessensausübung justiziabel.


Als hier zu definierende Handlungsaufforderung ist ein politischer und administrativer Fokus auf:
integrierte Genehmigungsverfahren mit verbindlicher Steuerung,
konsequente Nutzung bestehender Beschleunigungsinstrumente,
Stärkung projektorientierter Verwaltungsstrukturen sowie
verlässliche Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen,
erforderlich, denn: zügige Genehmigung ist möglich – sie ist keine Frage neuer Gesetze, sondern eine Frage der konsequenten Anwendung, Priorisierung und Organisation.


1. Vgl. u. a. Umweltbundesamt, „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“, 2017.
2. § 1 Abs. 5 BauGB – nachhaltige städtebauliche Entwicklung.
3. § 1a BauGB – ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz.
4. Überblick zu fachrechtlichen Anforderungen: Jarass/Kment, BauGB, Kommentar.
5. Zu ökonomischen Auswirkungen von Verfahrensdauern: empirische Studien zu Infrastrukturprojekten (z. B. DIW).
6. §§ 13, 13a, 13b BauGB – vereinfachte und beschleunigte Verfahren.
7. EU-Kommission, Vorschlag für eine Nature Restoration Regulation (COM/2022/304).
8. § 11 BauGB – städtebauliche Verträge.
9. BVerwG, st. Rspr. zur planerischen Abwägung (z. B. BVerwG 4 C 1.16).
 

 
 
 

Filed Under: blau-grüne Infrastruktur, Fachplanungen und Marktteilnahme, Governance and Leadership, Haltung, Klimawandel, Recht und Plan, Stadtentwicklung, Uncategorized, Wissensgesellschaft Tagged With: Kommune, Leadership, Mittelstand, Stadtentwicklung, Strategie, Verantwortung

September 12, 2025 by aehlers

Eine Anmahnung und Lösung zugleich

Das Jahr ist um, die EXPO REAL München steht vor der Tür. Tummeln werden sich dort auch und immer mehr für Investsuche und Präsentation vor allem die Regionen, Metropolregionen, Städte, Landkreise mit großem Marketing und Presseaufwand.

Wo stehen die Städte zwischen Infrastruktur, Wohnen, furnished accomodation wie Airbnb als gewerblicher Business Case, einem Dschungel von Eigengemachten Vorschriften und Subventionspolitik und ungerechter Besteuerung gegen das Wohnen der Bürger in ihrer Stadt. Sozialausgaben gegen immer weniger Einnahmen, die höchste Verschuldung der Kommunen mit über 34 Mrd. gesamt als je zuvor. Landflucht und leere Dörfer, für die in die Infrastruktur zu investieren, kaum noch möglich ist. Mangelnde Resilienz, noch Finanzierungsmöglichkeiten bei leeren Kassen und schrumpfender Wirtschaft zur Umsetzung der Energiewende im Städtebau im Angesicht des Klimawandels gegen zugebaute, versiegelte Flächen in die Öffnung zu notwendigerweise mehr Wasser und Grün.

Überbordendes und ineffizientes Verwaltungshandeln, fehlender Mut und mangelnde Entschlossenheit der kommunalen Entscheider sowohl im hoheitlichen als auch fiskalischen Bereich hat einhergehend mit dem Business Case der Projektentwicklung vom immobilen Grundstück zum mobilen Finanzgut mit Treibereffekt ohne Beachtung des Gemeinwohlinteresses dazu geführt, dass das Leben in unseren Städten nicht mehr bezahlbar ist. Zudem gesellen sich gehandelte Objektgesellschaften statt der Grundstücke selbst, die steuerlich als „share deal“ fast steuerfrei sind, wohingegen Arbeit -sowohl angestellt als auch selbstständig -sofort besteuert wird. Würde das Grundstück gewerblich als Objekt veräußert, fiele die volle Steuer an.

Ergebnis: Ausnutzen des systemischen Fehlers in (manchmal fragwürdigen) Bilanzierungen, die überhöhte Kreditaufnahmen ermöglichen, in einigen Fällen fallen Superpapiervermögen über Nacht in sich zusammen, siehe zuletzt der Fall Benko. Hamburg hat nun den „kurzen Olaf“ ohne weiter auf den ehemaligen Bürgermeister und Kanzler a.D. eingehen zu wollen. Zu wenige Wohnungen, zu wenig Abwechslung, noch gemischte Nutzungen, die die Innenstädte lebendig machen. Architekten, die verzweifeln, da an ihnen als letztes Glied in der Kette ob der völlig überteuerten Grundstücksankaufskosten kein Invest für das Schöne und Neue mehr da ist. Dazu von 5000 nunmehr rund 50.000 Bauvorschriften, die das Bauen einfach super teuer machen und eine wenig zielführende, projektsteuernde und entscheidungsfreudige Exekutive, die es langwierig macht, da alleine die Vollständigkeit der Unterlagen immer wieder in Frage gestellt werden kann. Statt einer Untätigkeitsklage, die wiederum zeitlich ausufernd, die Exekutive zaudern lässt und damit mehr Geld kostet, kann zur Beschleunigung in den Bauordnungen der Länder, eine Beweislastumkehr eingeführt werden.

Und die Fördermittelpolitik. Was ist das denn für eine Wohnbauförderung, den Vorhabenträger Fördermittel beantragen zu lassen und in dem die Bauleitplanung begleitenden städtebaulichen Vertrag zum Bau von sozial gerechtem Wohnen zu verpflichten, aber ebenda nur, wenn die Fördermittel fließen, die naturgemäß unter Haushaltsvorbehalt stehen. Diese Verpflichtung hat eine Bindung von maximal 15 Jahren, dann kann frei vermietet werden. Alleine dies zu kontrollieren, was heftig erfolgt, da man dem Bauherren (aus auch leider zu oft leidvoll hintergangenem Interesse) nicht traut, ist dann nicht Verwaltungshandeln à la Bonheurs, sondern schiere Bürokratie. Und noch verrückter wird es, wenn die Kommune mit den eigenen Wohnbaugesellschaften um dieselben Fördertöpfe – wie es so schön heißt – konkurriert. Übrigens, wenn die Förderung nicht kommt, darf ohne Verpflichtung zu sozialem Wohnungsbau gebaut werden. Der Abbau von Subventionen und den unfassbar vielen unterschiedlichen Möglichkeiten ist die Voraussetzung für Beschleunigung und Transparenz, denen dann investive Maßnahmen mit weniger Aufwand, die sich marktwirtschaftlich rechnen lassen, folgen werden.

Alles schon gesagt, ja, aber eine teilweise neu strukturierte Umsetzung gerade in Genehmigungsverfahren ist doch auch längst mit allen vorhandenen Instrumentarien möglich. Warten auf Godot oder die große Staatsreform bringt uns als Gesellschaft jetzt nicht weiter.

Dazu zurück zu den Wurzeln:

Art. 14 Grundgesetz: „Das Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet……“ stellt das Privateigentum eines endlichen Gutes, den Grund und Boden sicher. Lange umrungen bei den Grundgesetzvätern und 4- Müttern, ebenda, da es wohl das einzige Gut ist, von dem bekannt ist, wieviel wir auf den Zentimeter davon als Territorium des Staates haben. Das Projekt „Volkseigentum“ ist bekanntlich gescheitert, mindestens, da keiner wirklich zuständig war und es zum Willkürobjekt verkommen war. So haben unsere klugen Vorfahren weiter geschrieben „…. Inhalt und Schranken werden durch Gesetze bestimmt.“ und Abs. 2 “ Eigentum verpflichtet“.

Bedeutet schließlich dass Eigentum ist geschützt, ist aber Regeln, die die Zivilgesellschaft sich gibt, unterworfen. Natürlich gehört das Planungs – und Baurecht dazu. Oft ermessensbehaftet fehlerhaft, gar nicht oder leider völlig verlangsamt und inkonsequent ausgeübt, in die eine oder andere Seite. Beklagt verbal und vor den Gerichten, zudem mit Angst behafteten öffentlichen Dialogen begleitet, die das Projekt weder für die Beteiligten, noch für die Stadtgesellschaft zu gestalten und nach vorne zu bringen geeignet sind.

Erlaubtes oder geduldetes Handeln von Grundstücken lässt die Stadtgesellschaft, vertreten durch ihre Repräsentanten in der Exekutive zu. Es ergehen keine Baugebote und hoheitliche weitere Instrumentarien wie Veränderungssperren werden nicht zur Entscheidung gebracht.

Das Selbstbestimmungsrecht, hoheitlich planerisch frei zu agieren und so zum Beispiel Planung ohne Gemeinwohlsinn ausschließlich auf das Kapital fokussiert, nicht forciert zu betreiben um stattdessen den Vorhabenträger darauf hinzuweisen, dass es ebenda kein Recht auf Planung gibt, kann ausgeübt werden. Ermessensspielräume müssen genutzt und Ermessen überhaupt ausgeübt werden statt auf Sicherheit setzen zu wollen oder sich Angst machen zu lassen vor schierer Kapitalgröße. Sicherheit gibt es nicht, es gibt die verwaltungsrechtlich überprüfbare Entscheidung, ob die Behörde korrekt gehandelt hat. Bei einer „Muss“ Bestimmung in der Sachverhaltserkennung und Zuordnung, bei einer „Kann“ Bestimmung in der fehlerfreien Ausübung ihres Ermessens. Wird dies nicht ausgeübt, obgleich vorgesehen – und das ist bei 80% (!) der behördlichen Entscheidungen gegeben – ist die Willensbildung ermessensfehlerhaft und muss korrigiert werden, wobei das Gericht nicht an Stelle der Behörde entscheiden wird. Durch einfache Verwaltungsanweisung kann der „Mindset“ zur Anwendung und Umsteuerung angeordnet werden, Ermessen pflichtgemäß auszuüben, Projektgruppen für Fälle / Projekte mit Entscheidungsstrukturen zu bilden und in bestimmten Zeiträumen umzusetzen sowie eine Fehlerkultur gedanklich zuzulassen.

Infolge des insgesamt stagnierenden Wachstums und den wirtschaftlichen Einbrüchen in Industrie und Mittelstand sind neben dem Wegfall von Wohnraum auch durch ebenso geduldete Business Cases wie das möblierte Wohnen zu völlig überzogenen Preisen, auch die Orte betroffen, die Menschen zusammenführen. TISCHKULTUR oder auch Restaurant, Kneipe, Treffpunkte der Hoch – und Kreativkultur. Nix los, wo vor den Corona Jahren bis in die Morgenstunden der Bär gesteppt hat. Nicht nur die Teuerung lässt uns alle die Gürtel enger schnallen, auch die hohen Mieten der durchdesignten immergleichen Nutzungen der Innenstadtimmobilien. Gerechnet als mobiles Finanzprodukt, nicht bedarfsorientiert, ausschließlich als Anlageobjekt, was Mieten teils unbezahlbar macht und das Verhandeln teils unmöglich, da kein Ansprechpartner, sondern nicht erreichbare Fondsgesellschaften. Leerstand für Abschreibung statt Aufwand und geringere Rendite. Geschlossene Individualgastronomie, sprießende Systemgastronomie.

Das ist kein Bashing gegen die Immobilienleute, von denen es derer überwiegend Ehrenhafte gibt. Das ist eine Beschreibung, zugleich Systemanklage, solche legalen Rechtsgeschäfte zuzulassen und noch zu befördern. Unternehmer müssen machen, ausprobieren, Umsätze generieren, Gewinne erwirtschaften. Unternehmer ist jedoch der, der mit seinem eigenen Geld auf eigenes Risiko handelt, keine auf Exit getrimmte Objektgesellschaft mit verschachtelter Eigentümerschaft in juristisch nebulösen juristischen Personen über die Welt verstreut. Dabei sollte die Wertschöpfung von der Steuereinnahme für die Stadtgesellschaft über die Beteiligung an der Entwicklung der Stadt zum Wohle aller doch auch in einem Produkt, sei es Werk-oder Dienstleistung münden, was ein letztlich bebautes Grundstück natürlich tut.

Airbnb kann mit Nichtwohnungsteuer belegt werden, Satzungsrecht als Recht der Kommune; zudem kann es sogar verboten werden.

Wenn bebaute, stark sanierungsbedürftige Immobilien einer Bebauung nicht zugeführt werden, zumal in TOP Lagen wie z.B. das Hotel Astoria in Leipzig, direkt neben dem Hauptbahnhof, dann muss die Stadtverwaltung handeln. Baugebot, Frist, Enteignungsandrohung.

Der soziale Friede ist aber bedroht, die Menschen wenden sich ab, da die Verantwortlichen keine Lösungen finden. Und das wir uns richtig verstehen: nicht jeder kann und muss in der City wohnen und auch, die systemische Fehlentwicklung, Bedürftigen ihren geschützten, ihnen zustehenden Wohnraum in Stadtinnenlage zu fördern, ist auch eine gesellschaftlich zu verhandelnde Disposition.

Und da ist noch keine Rede von der notwendigen Energiewende hin zu mehr Wasser und Grün in den Städten, die immenses Kapital in Billionenhöhe benötigt, was weder die Kommunen selbst, noch deren Töchter, die großen Stadtwerke als natürliche kommunale Umsetzer haben. Gehebelte Instrumentarien zur Akquisition von Kapital, was im Überfluss vorhanden ist, muss so mit den politischen Rahmenbedingungen verbunden werden, dass die Pflichtaufgaben des Staates wie die Daseinsvorsorge in Versorgung und Klimaschutz nicht aus der Hand gegeben wird, aber das Kapital sich zu einem gelungenen Invest entfalten kann. Wir müssen dringend und rasch in der Gesellschaft verhandeln, wer die Finanzierungen wie tragen soll und kann. Dafür benötigen wir keine Kontrolle von politisch getroffenen Zielvorgaben, sondern gesetzlich verankerte Planungssicherheit auf mindestens 10 Jahre, dann können wir neu justieren.

Die Immobilienwirtschaft wird sich sicherlich flexibel neu justieren, was der Markt dann tut, wenn verlässliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Die Rahmenbedingungen setzten Bund, Land und die Kommunen und Landkreise als territorial Zuständige in einem stringenten Handeln und pragmatisch rechtlich sauberen Lösungen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. JETZT!

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November 15, 2023 by aehlers

Das vergangene Jahr hat wieder Spuren hinterlassen, wer blickt noch durch, wer hat die Energie und Kraft und Möglichkeit, sich Zeit zu nehmen zum sortieren, einordnen, umsetzen?

Ich wäre keine gute Kauffrau, würde ich meine Expertise dazu nicht anbieten. Komplexe Themen erfordern den erfahrenen strukturierten Blick, der das Projekt in die zielgerichtete Umsetzung bringt, also gerne fragen Sie mich – wie gewohnt.

Erkennen müssen wir in den festgefahrenen Strukturen und systemisch vorgegebenen Abläufen aber doch viel mehr und das treibt uns alle bis hin zur mangelnden demokratischen Auseinandersetzung in Sorge um.

Im ablaufenden Jahr müssen wir allerorten feststellen, dass die Diskussionen innerhalb gebotener Abwägung und gesellschaftlicher Formate sich weiter eingeengt haben und Menschen noch absoluter, ja fast radikal miteinander umgehen. Das gilt für viele Bereiche in Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Bürgerbeteiligungen überschlagen sich in übereilten und in Worthülsen gekleideten Formaten ohne Rahmen und Zieldefinition mit den vorhandenen demokratischen Instrumentarien. Politische Debatten werden unnötig hektisch und unfair verkürzt geführt, Projekte werden ziellos und ineffizient geleitet, Entscheidungen mangels Leadership, Mut und Kompetenz nicht gefällt. Rückzug in ewigen Abwägungsprozessen, mangelndem Entscheidungswillen oder -Können führen zu Ineffizienz und Unproduktivität.

Folge: Verwaltungen in Management, Politik und öffentlich- rechtlicher Verwaltung werden aufgebläht, statt projektsteuernd gestrafft. „Entbürokratisierung“ kann nicht erfolgen. Verlierer ist die Zivilgesellschaft und der Macher, der gestalten will und kann – mit eigenem Kopf, Geld und Risiko, noch als Mittelständler bekannt. Deutschland überaltert altersunabhängig im Kopf.

Da werden junge Menschen im Ausüben zivilen Ungehorsams, über deren Maßnahmen zwischen Kunstschändung und Klebetests man in strafrechtlicher Relevanz man sicherlich streiten muss, als „Klima – RAF“ und die Krisen der Welt als „Autos wie bei einer Massenkarambolage“ bezeichnet. Letztere ältere Weltakteure mit Vorbildfunktion für die jungen Weltbürger wundern sich dann über die ernannte Aussichtslosigkeit der Jugend im verzweifelten Ungehorsam. Es heißt nicht umsonst „den Worten folgen Taten“.

Liegen bleibt die Effizienz, der Mut und die Entschlossenheit es besser zu machen. In Gefahr gerät das demokratische System im Bemühen, nicht gegen, sondern mit der eigenen Zivilgesellschaft zu gestalten. Große Bevölkerungsgruppen wenden sich ab ohne erkennen zu wollen, dass sie das von sich selbst, dem Volk/ Souverän tun. Nicht nur schade, sondern mit verheerender Auswirkung und natürlich auch Grund für den Rückzug aus der gesellschaftlichen Eigenverantwortung ist dabei auch die allseitige gesellschaftliche, berufliche – auch die mediale Berichterstattung, indem sich alle auf dieselben superaktuellen Themen stürzen ohne den Dingen kontrovers und unter Außerachtlassung anderer politischer Notwendigkeiten im öffentlichen Diskurs auf den Grund zu gehen. Wir merken es doch überall, wenn aus allen Gruppen der Gesellschaft zu hören ist „man darf ja nichts mehr sagen, sonst ist man gleich grün-links versifft links oder Nazi“.

Aktuell kommt das schreckliche Geschehen in Israel, im Nahen Osten dazu – für Israel – gegen Palästina oder umgekehrt. Dann ist man entweder Muslimfreund und Antisemit oder eben Judenfreund und natürlich gegen Moslems. Wir erschrecken alle angesichts des herausbrechenden Antisemitismus auch in unserem Land; Grund aufzustehen und sich einzumischen. HALTUNG zeigen und informiert sein. Auch sagen, dass man sich kein Urteil erlauben möchte, egal aus welchen Gründen, sei es die mangelnde Kenntnis oder auch die eigene Erkenntnis, den Konflikt nicht einordnen zu können. Auch Schweigen ist eine Meinung!

Dazwischen scheint es, weicht man argumentativ vom vorgebeteten Mainstream ab, nichts zu geben. Abwägungen und gut durchdachte Überlegungen zu einzelnen Themen, die innerhalb komplexer Zusammenhänge erarbeitet werden müssen, werden als Schwäche oder Zögerlichkeit oder „menschliches Auslaufmodell“ abgetan. Das schnelle Wort, die unüberlegte und dann leider auch ungebildete und dem Empfänger gegenüber respektlos hingeworfene Mail oder Äußerung in den sozialen Medien, „Management by Headset“ in Eile und unvollkommene dauernde Erreichbarkeit ohne Tiefgang hat gebildetes und überlegtes Handeln überholt. Das gilt in allen Bereichen unseres Lebens. In Hektik gedeihen Fehler, respektvoller Umgang geht verloren wie auch der Blick fürs Ganze.

Mein Plädoyer: Lassen Sie uns überlegt und belesen in Wissen und Respekt miteinander reden und gemeinsam gestalten! Die Welt ist bunt, zzt. mit vielen Graustufen, aber Pessimismus und apokalyptisches Tönen hilft uns aus den Krisen nicht heraus.

In diesem Sinne: bleiben Sie stabil und gesund und kommen Sie gut in das Frühjahr. Bleiben wir im respektvollen Diskurs miteinander!

Filed Under: Governance and Leadership Tagged With: Leadership, Mittelstand, Unternehmertum, Verantwortung, Zivilgesellschaft

Juni 5, 2023 by aehlers Leave a Comment

Es geht immer weiter! Transformation als immerwährende Herausforderung.

Es ist endlich Sommer….. Transition Generation meets Generation Y

Lebenslanges Gestalten

Natur hat sich eingefunden vor dem Terrassenboden am Minivorgarten vor den Büroräumen; der schiefe, im Topf gelassene Oleander hatte den Winter überlebt um den herum wir uns zum fröhlichen „Stelldichaus 2022“ am Grill mit warmen Weißwein versammelt hatten. Die bunte der Natur überlassene kleine Wiese beherbergt allerlei Viehzeug, lustig heute den Hirschkäfer entdeckt zu haben. Die Räume mit Terrasse, Garten und Baum befinden sich seit nun 2 Jahren in einem Gründerzeitgebäude im „Kutscherhaus“ in zentraler Lage direkt am Park der Leipziger City. „The Place to be“. Wir lieben das Leben und wollen nicht mehr als Lebensqualität. Was uns zufrieden macht, zahlt sich für unsere Klienten und Geschäftspartner aus: Exzellenz, Genuss, Nachhaltigkeit.

Der Duft von Kaffee erfüllt die Räume. Heute ist außer mir kleiner da und lümmelt mit PC auf dem Sofa im Erdgeschoß oder schreibt Flipcharts voll. Schränke sind kaum noch nötig, da wir in der Korrespondenz (fast) vollständig papierlos arbeiten. Ja, es hat sich Einiges verändert in den vergangenen Jahren, nicht nur ob der Beschleunigung durch Corona. Begonnen hatte meine persönliche Tätigkeit in Leipzig am 01.Mai 1992 am Marktplatz ohne Kaffeeduft, dafür mit Rotkäppchen mild, ohne mobile Stand-oder Endgeräte, dem dtv Bändchen „Vermögensrecht“ ohne Kommentierung – tätig für den Freistaat Sachsen im Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; Akten über Akten – Vorwahl West 0049 mit Wählscheibe, Braunkohle atmen. Am 01. Mai 2022 waren es 30 JAHRE AE im wiedervereinigten Deutschland im „Osten“ sein!

Dazu gibt es aktuell einiges zu berichten, ist die Diskussion doch wieder entbrannt – Blog folgt.

Videokonferenzen und unser neues Software-Programm machen die tägliche An- und Abreise ins Büro für Mitarbeiter, Geschäftskunden, Projekt – und Kooperationspartner überflüssig. Die Büroräume sind deshalb nicht als „klassisches Büro“ umgebaut, sondern in der ursprünglich als Wohnung genutzten Ordnung belassen. Derjenige, der vor Ort ist, kann den Podcast oder andere News, wenn nicht vorher auf dem Weg via Headphones oder Autoradio im Büro hören. Nebula Capsule, genannt „Jim Knopf“- unsere kleinen tragbaren Wunderwerkzeuge, die uns als Lokomotivführer digital und medial begleiten als Lautsprecher, Projektor und Taschenkino zugleich- nicht größer als eine Dose Red Bull – stehen tragbar an jeden Platz zur Verfügung. Für Konferenzen vor Ort und Online ist Jim Knopf multifunktional zur Präsentation von Konzeptionen oder für Filme, Videos, Anschauungsmaterialien an Wänden, Türen oder auf die Flipchart Fläche projiziert einsetzbar.

Vertiefte früh erlernte Kommunikationskompetenzen ermöglichen es uns dabei auch im virtuellen Raum mit Partnern und Klienten, Auftraggebern und in Gruppen tragfähige Beziehungen zwischen den Beteiligten aufzubauen um eine strukturierte und reflektierte Kommunikation aufzubauen.

Die Räume vor Ort, in denen wir natürlich am liebsten unsere Gäste präsent empfangen, sind offen und freundlich, multifunktional, angepasst auf flexible Arbeitszeiten und Bedarfe; die Tür kann aber auch zugezogen werden. Die voll ausgestattete Küche mit Weinkühlschrank erlaubte uns nach erster Lockerung in der Pandemie -als die Gaststätten noch geschlossen hatten – die Bewirtung vieler Partner vor Ort, im eigenen Reich und pandemiegerecht. Wir haben das gemeinsame Kochen übernommen und pflegen es im Netzwerk mit deutlicher Qualitätssteigerung und zugleich hoher Effizienz der Gespräche weiter. „Augenblicke“, Handschlag.

Für zeitintensive Angebote, Konzeptarbeit und Gutachten, die gerne auch in die oder gar über Nacht andauern, ist die Schlafcouch einsetzbar; so auch eine Übernachtungsmöglichkeit im „Guest Room“ für auswärtige Projektteilnehmer oder Werksstudenten. Man richtet sich unkompliziert ein und hat so einen immer verfügbaren Arbeitsplatz. Das digitale Sekretariat arbeitet als digital Team Assistent + Accountary von zu Hause aus. Die elektronische Akte macht es möglich. Was wir haptisch lieben, ist das Buch, davon gibt es reichlich – zum schmökern, abschalten, umschalten.

Alle Beteiligten genießen und schätzen die Kreativräume. Die gesamte Büroabwicklung und Sachbearbeitung erfolgen mittlerweile (fast) voll elektronisch. Das Faxgerät ist nur aus Zustellungsgründen und für Unverbesserliche weiter aktiv, das Gerät dient aber multifunktional fast ausschließlich als Scanner. Das Archiv am alten Standort können wir in den nächsten Wochen digitalisiert vollständig abschaffen.

Wir haben uns bei der Neugestaltung von unseren Wünschen, den jungen Unternehmen und den Einhörnern inspirieren lassen und freuen uns, dass wir immer wieder hören, dass wir so gar nicht nach einer „typischen Kanzlei“ aussehen. Denn das sind wir auch nicht.

Wie sage ich immer „meine Rechtsanwalts Zulassung ist mein Gewerbeschein“; denn die Zulassung als Rechtsanwalt erlaubt den inhabergeführten Betrieb eines Beratungs- und Beteiligungsunternehmens ohne gesonderte Gewerbeanmeldung. Als Rechtsanwalt sind wir als Organ der Rechtspflege und neben den sich daraus ergebenden besonderen Pflichten und hohen Ansprüchen an den Umgang und der Eidesverpflichtung auch der besonderen Haftung unterworfen. Das kommt den Auftragnehmern unbedingt zugute; ermöglicht es doch auch gutachterliche Stellungnahmen zu verfassen und unbedingte Vertraulichkeit vorauszusetzen. Öffentliche Auftraggeber können den Anwalt als Sachkosten einplanen.

Nun, forensisch – heißt vor Gericht – arbeite ich selbst nicht, die prozessualen Kenntnisse fehlen mir schlechthin; dazu sind die bayerischen Examina zu lange her. Ich berate ausschließlich – in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Schwerpunkt der letzten Monate: Change Management, Öffentlichkeitsformate, Moderationen intern und auf der großen Bühne.

Wir zusammen wollen neben allen Herausforderungen Freude und Spaß mit Menschen, die auf Augenhöhe eine Sprache sprechen und diesen so altmodischen Begriff „Anstand“ leben. Das scheint zu funktionieren, denn wir hören oft, dass wir die Sprache unserer ganz unterschiedlichen Klienten sprechen und dabei schnell, praktisch und mit fachlicher Expertise agieren. So muss es sein – immer auf dem Sprung, bereit neue interessante Projekte zu übernehmen – ob seit vielen Jahren die Befassung mit Legal tech zunächst in der Prozesskostenfinanzierung, dann über „geblitzt.de“, die heute noch manche fragen lässt, ob ich selbst Verkehrsrecht mache. Das war wohl schlechtes Marketing. Nein, ich habe eine Gesellschaft (mit) gegründet, die ausschließlich standardisiert im Ordnungsrecht arbeitet, habe Zeit, Geld und Erfahrung wie in anderen Beteiligungen investiert; dann zum rechten Zeitpunkt den Exit gewählt, um mich den weiteren und neuen Projekten zuzuwenden.

Viele Mandanten sind über viele Jahre treu verbunden. Dieses Vertrauen ist Ansporn für uns, in der Qualität unserer Leistungen nicht nachzulassen. Unsere gesellschaftliche Verantwortung in Ehrenamt und Neugierde führt uns zu neuen gemeinsamen Projekten: IT-Unternehmen, Menschen und Einrichtungen aus der Kunst- und Kulturbranche,

Bildungseinrichtungen, all das beschäftigt uns. So haben wir das Format „Business meets Culture“, dann erweitert „Business meets Culture and Politics“ ins Leben gerufen https://youtu.be/lGVMu7okf4E und wollen das zusammen mit dem Unternehmerverband Sachsen nach der aktuellen Viruswelle fortschreiben, denn wir wollen viel Publikum!

Besonders interessieren uns junge Unternehmer und Start Ups, denen wir gerne bei den ersten Schritten helfen, insbesondere mit Rat und Kontakten. Wir sind neugierig und leiten aus den aktuellen Ereignissen und dem Gelernten der New Generation neue Ideen für unser Tun ab. Der Wissenstransfer aus der analogen Zeit wird durch die Generation der „Baby-Boomer“ überliefert und in die digitale Zeit zum Einsatz gebracht werden. Diese Generation des Übergangs – the Transition Generation trifft auf die Generation Y, so spannend und unabdingbar wichtig.

#digital archiving

Das Büroklima und die tägliche Arbeit profitieren davon. Uns eint bei aller Unterschiedlichkeit die Freude an der Arbeit und der Respekt voreinander. Wir können uns aufeinander verlassen und Toleranz prägt unseren Umgang im Team.

DIE WELT JEDEN TAG EIN STÜCK GERECHTER MACHEN Wer mit uns arbeitet, kann sich über mangelnde Abwechslung der Themen nicht beklagen: Von der Vermittlung Suchender an Anwaltskollegen, der Einbringung eines belastbaren Netzwerks über die Betreuung von großen Projekten in der strategischen Beratung mit juristischer Fachkompetenz gerade in den Planungsprozessen bis zu Moderation von Veranstaltungen, Mediationen und neuen Gründungsideen sowie Beteiligungen mit all unserem Wissen aus allen Lebensstationen, die sich aus Unternehmungen in den verschiedensten Branchen speisen, reicht die Spanne unseres Tuns. Hier wird nebenbei mal wieder ein Investor für eine Company gesucht, dort ein Telefonat mit einem Generalkonsulat oder einem Minister geführt.

So kann der Sommer 2023 kommen! Ich mache mir zum Abend ein Gläschen Wein auf , setze mich raus zu den zwitschernden Vögeln in den Vorgarten und lausche dem Saxophon Klang des Nachbarn von oben aus der Ukraine auf der Terrasse. Auch das ist „live-live“ Balance.

Filed Under: Governance and Leadership, Lebensqualität, Management by doing, Recht und Plan Tagged With: Transition Generation; Genration Y; Wissenstransfer; Digitalisierung; Management Know How Transfer

Oktober 11, 2021 by aehlers

Transformation im Diskurs
Transformation im Diskurs

Wirtschaftsminister Brandenburg, Prof. Jörg Steinbach zur Wasserstoff Wirtschaft „Hype oder Chance“

http://ostdeutsches Energieforum 2021

Transformation und die Idee, diese Mammutaufgabe der Energiewende bildlich darzustellen, hat uns, den ausrichtenden Unternehmerverband Sachsen e.V., in die Halle 14 der Baumwollspinnerei gebracht. „From Cotton to Culture“ ist der Prozess, der die alte große Fabrik in den letzten 30 Jahren ausgemacht hat.

Den Unternehmerverband Sachsen e.V. gibt es auch seit 30 Jahren, eine Notwendigkeit der Gründerunternehmer, sich gemeinsam am neuen Markt – durchaus auch gegen die Treuhandanstalt – zu behaupten. Nicht erst jetzt erheben die ostdeutschen Unternehmerverbände für die neuen Energieformen und Möglichkeiten erneut gemeinsam ihre Stimme; mit Dank und Freude konnten wir das in einer Gesamtkonzeption erarbeiten und moderieren.

Nun zum 10. Mal das OEF an anderem Ort; bunter, jünger, komplexer, notwendiger denn je. Mit den wesentlichen Themen, die die gesamtdeutsche Politik zu den anstehenden Themen der Koalitionsverhandlungen wesentlich interessieren müssen! https://youtu.be/7f6uAlJ8RJM Wie twitterte unser MP Michael Kretschmer „der Hotspot der Energiewende“. Diese Herausforderung nehmen wir gerne an.

Wir haben in den letzten zehn Jahren viel geschafft: Angleichung der Netzentgelte, Artikulierung der Interessen des ostdeutschen Mittelstands, Austausch zwischen Politik, Energiewirtschaft und Wissenschaft! Der Diskurs muss aber weitergehen und im Jahr der Bundestagswahl wollen wir erneut die Weichen stellen. Die Transformationserfahrungen der Nachwendezeit verschaffen Ostdeutschland einen Vorteil. Wir bleiben dran!

Filed Under: Governance and Leadership, Management by doing, Stadtentwicklung Tagged With: Energiewende, Innovation, Stadtentwicklung, Stadtpolitik, Transformation, Verantwortung

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